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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im Bereich der Sektoren

Vaduz (ots)

Vaduz, 12. Oktober (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2010 je einen Vernehmlassungsbericht 
zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen und 
zur Abänderung des Gesetzes über das Öffentliche Auftragswesen im 
Bereich der Sektoren verabschiedet.
Die aktuellen Abänderungen haben zum Ziel, die Wirksamkeit der 
Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe von Aufträgen zu verbessern. 
Insbesondere wird zwischen der Zuschlagsentscheidung und der 
eigentlichen Vertragsunterzeichnung eine Stillhaltefrist von zehn 
Tagen eingeführt. Den Bewerbern und Offertstellern soll damit die 
Möglichkeit gegeben werden, die Entscheidung zu prüfen. Gleichzeitig 
wird auch bewertet, ob es angemessen ist, ein Nachprüfungsverfahren 
einzuleiten.
Aufträge können für unwirksam erklärt werden
Ein weiteres Ziel ist die Bekämpfung der Direktvergaben 
öffentlicher Aufträge oberhalb der EWR-Schwellenwerte. Die 
verschiedenen Aufträge können zukünftig für unwirksam erklärt werden 
oder es kommen alternative Sanktionen zur Anwendung. Für Aufträge, 
die auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen oder im Rahmen 
dynamischer Beschaffungssysteme vergeben werden, ist ein spezieller 
Nachprüfungsmechanismus vorgesehen.
Im Bereich der Sektoren werden das Bescheinigungs- und das 
Schlichtungsverfahren abgeschafft. Ebenso wird mit den 
Vernehmlassungsvorlagen auf Vollzugsprobleme reagiert, die in der 
Praxis aufgetreten sind.
Die beiden Vernehmlassungsberichte können direkt bei der 
Regierungskanzlei oder über die Homepage www.rk.llv.li 
(Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Stabstelle öffentliches Auftragswesen
Wendelin Lampert, Leiter
T +423 236 62 70

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