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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Laute Blätter im Herbst

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. Oktober (pafl) - Im Herbst verwelken die
Blätter und fallen geräuschlos zu Boden. Und dann beginnt der 
"Krach". Laubsauger und Laubbläser sorgen zwar für Erleichterungen in
der Gartenarbeit, sie verursachen aber auch beachtlichen Lärm.
Seit mehreren Jahren ist es Mode, dass das fallende Laub nicht 
mehr mit dem Rechen zusammengenommen und anschliessend mit einem Korb
zum Komposthaufen getragen wird, sondern mit einem Laubbläser auf 
Haufen geblasen oder mit einem Laubsauger aufgesaugt wird. Für einen 
Teil dieser Geräte und Maschinen sieht die Maschinenlärmverordnung 
Grenzwerte vor, für die anderen wird zumindest eine 
Kennzeichnungspflicht verlangt. Durch die Beschreibung ihres Lärms 
werden die Laubentfernungsaggregate aber nicht leiser; die 
Kennzeichnungspflicht ermöglicht es dem Käufer höchstens, das Angebot
in Bezug auf Lärm zu vergleichen und ein leiseres Gerät auszuwählen.
(Umwelt-)Bewusster Umgang mit Laubsaugern und Laubbläsern
Wer ein solches Gerät in Betrieb nimmt, sollte bemüht sein, die 
Nachbarn so wenig wie möglich zu belästigen. Damit der 
Nachbarschaftsfrieden weiter bestehen bleibt, soll darauf geachtet 
werden, dass das Laub nicht in den frühen Morgenstunden, über die 
Mittagszeit oder spät am Abend zusammengenommen wird. Unabhängig 
davon, wie stark das Gerät auf die Nachbarn wirkt, ist die Person, 
welche das Gerät bedient, dem Lärm am stärksten ausgesetzt. Aus 
diesem Grund ist es wichtig, dass die Bedienungsanleitungen exakt 
gelesen und die Schutzmassnahmen befolgt werden.
Dasselbe gilt auch für die Belastung durch die Abgase. Sofern der 
Einsatz eines solchen Gerätes wirklich erforderlich scheint, sollte 
es unbedingt mit aromatenfreiem Gerätebenzin betrieben werden. Hierzu
finden sich Informationen auf der Homepage des Amtes für Umweltschutz
(www.afu.llv.li) unter der Rubrik Luftreinhaltung/Gerätebenzin.

Kontakt:

Amt für Umweltschutz
Manfred Bischof
T +423 236 61 85

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