pafl: Stellungnahme zum Gewässerschutzgesetz verabschiedet
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. November (pafl) - In der Sitzung vom 16. November hat die Regierung ihre Stellungnahme zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Gesetzesvorlage war vom Landtag sehr positiv aufgenommen worden. Die von den Landtagsabgeordneten aufgeworfenen Fragen betrafen hauptsächlich verschiedene Durchführungsfristen sowie Bestimmungen zu Wasserqualität, Gewässersystemen und Einzugsgebieten, zur internationalen und regionalen Zusammenarbeit und zu den Kosten für Revitalisierungen. Zudem wurden Aufgaben, Zuständigkeiten und Personalbedarf thematisiert.
Wie die Regierung in ihrer Stellungnahme ausführt, dient die Vorlage in erster Linie dazu, die EU-Wasserrahmenrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Weiters wird das Gesetz an aktuelle Entwicklungen in der Schweiz angepasst.
Was die Fristen zur Umsetzung der Aufgaben anbelangt, die sich aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben, schlägt die Regierung vor, diese gegenüber der ersten Vorlage zu kürzen. Damit werden die Fristen an diejenigen angenähert, die für die EU-Staaten gelten. Dadurch können verschiedene Fragestellungen zusammen mit Österreich im Falle der grenzüberschreitenden Gewässer zeitgleich bearbeitet werden.
Die Aufgabenzuteilung an die Regierung und an das Amt für Umweltschutz soll, wie von der Regierung vorgeschlagen, beibehalten werden. Insbesondere sollen Aufgaben, welche Entscheidungen bei Interessenkonflikten erfordern oder implizieren, der Regierung und nicht einer Amtsstelle zugeordnet werden.
Um alle Aufgaben gemäss dem Gewässerschutzgesetz und dem Fischereigesetz zu bewältigen, ist nach Ansicht der Regierung der Bedarf für eine zusätzliche Stelle gegeben. Dennoch verzichtet die Regierung aufgrund der notwendigen Sparbemühungen darauf, eine neue Stelle zu schaffen. Sie schlägt stattdessen andere Möglichkeiten vor, um den sich abzeichnenden Engpass der kommenden Jahre zu überbrücken.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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