pafl: Anpassung der Leistungen an die Lohn- und Preisentwicklung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. November (pafl) - Gemäss Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung passt die Regierung die Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an. Die Regierung hat deshalb in ihrer Sitzung vom 30. November 2010 beschlossen, diese Anpassung vorzunehmen und die Renten um durchschnittlich 1,8 Prozent zu erhöhen.
Der Mindestbeitrag der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer wird von bisher 1'140 Franken auf neu 1'160 Franken monatlich angehoben. Die Bandbreite der Altersrente bei lückenloser Versicherungsdauer liegt somit zwischen 1'160 Franken und 2'320 Franken monatlich.
Im Zusammenhang mit der Erhöhung der Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung werden auch die Einkommensgrenzen bei den Ergänzungsleistungen angepasst. Diese betragen ab Januar 2011 für Alleinstehende 19'956 Franken, für Ehepaare 29'934 Franken und für Waisen 9'978 Franken.
Bei der Blindenbeihilfe erhöhen sich die Ansätze für Vollblinde auf 648 Franken, für praktisch Blinde auf 486 Franken und für hochgradig Sehschwache auf 324 Franken.
Der Betrag der Hilflosenentschädigung ist ebenfalls an den Betrag der Mindestrente der AHV gekoppelt und erfährt hierdurch eine entsprechende Erhöhung.
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