pafl: Lärmschutzverordnung abgeändert
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat die abgeänderte Lärmschutzverordnung genehmigt. Damit werden Änderungen von der schweizerischen Lärmschutzverordnung, die im Juni 2010 in Kraft getreten ist, übernommen. Durch die Änderung der liechtensteinischen Lärmschutzverordnung kann die Rechtharmonisierung mit der Schweiz gewährleistet werden.
In die liechtensteinische Lärmschutzverordnung übernommen werden Anpassungen, die technische Aspekte im Zusammenhang mit Messmethoden betreffen. Gleichzeitig wird ein Artikel der Verordnung dahingehend ergänzt, dass auch die Eigentümer neuer Gebäude (Erstellung nach Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung) zu Schalldämmungsmassnahmen verpflichtet werden können. Bisher konnten nur Eigentümer von bestehenden Gebäuden, welche vor Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung erstellt wurden, verpflichtet werden. Regierungsrätin Renate Müssner führt dazu aus: "Mit diesen Bestimmungen wird eine Ungleichbehandlung beseitigt, da gemäss bisheriger Verordnung diese Schallschutzmassnahmen nur bestehende Gebäude betrafen, nicht aber neue Gebäude. Diese Ungleichbehandlung von Eigentümern bestehender und neuer Gebäude lässt sich, auch mit Blick auf den Schutz von Mietern und Kindern, nicht rechtfertigen."
Weiters wird auch die Bestimmung angepasst, die die Kostentragung bei den Schallschutzmassnahmen regelt. Die Kosten für die Schallschutzmassnahmen bei den bestehenden Gebäuden sollen weiterhin grundsätzlich durch den Anlageninhaber zu tragen sein, also durch den Betreiber der Strassen oder Eisenbahnen. Bei den neuen Gebäuden soll jedoch der Gebäudeeigentümer die Kosten tragen müssen. Dieser Ansatz entspricht den übergeordneten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.
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Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
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