Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

pafl: Lärmschutzverordnung abgeändert

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat die
abgeänderte Lärmschutzverordnung genehmigt. Damit werden Änderungen 
von der schweizerischen Lärmschutzverordnung, die im Juni 2010 in 
Kraft getreten ist, übernommen. Durch die Änderung der 
liechtensteinischen Lärmschutzverordnung kann die Rechtharmonisierung
mit der Schweiz gewährleistet werden.
In die liechtensteinische Lärmschutzverordnung übernommen werden 
Anpassungen, die technische Aspekte im Zusammenhang mit Messmethoden 
betreffen. Gleichzeitig wird ein Artikel der Verordnung dahingehend 
ergänzt, dass auch die Eigentümer neuer Gebäude (Erstellung nach 
Inkrafttreten der Lärmschutzverordnung) zu Schalldämmungsmassnahmen 
verpflichtet werden können. Bisher konnten nur Eigentümer von 
bestehenden Gebäuden, welche vor Inkrafttreten der 
Lärmschutzverordnung erstellt wurden, verpflichtet werden. 
Regierungsrätin Renate Müssner führt dazu aus: "Mit diesen 
Bestimmungen wird eine Ungleichbehandlung beseitigt, da gemäss 
bisheriger Verordnung diese Schallschutzmassnahmen nur bestehende 
Gebäude betrafen, nicht aber neue Gebäude. Diese Ungleichbehandlung 
von Eigentümern bestehender und neuer Gebäude lässt sich, auch mit 
Blick auf den Schutz von Mietern und Kindern, nicht rechtfertigen."
Weiters wird auch die Bestimmung angepasst, die die Kostentragung 
bei den Schallschutzmassnahmen regelt. Die Kosten für die 
Schallschutzmassnahmen bei den bestehenden Gebäuden sollen weiterhin 
grundsätzlich durch den Anlageninhaber zu tragen sein, also durch den
Betreiber der Strassen oder Eisenbahnen. Bei den neuen Gebäuden soll 
jedoch der Gebäudeeigentümer die Kosten tragen müssen. Dieser Ansatz 
entspricht den übergeordneten Bestimmungen des Umweltschutzgesetzes.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart
T +423 236 60 93

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 30.11.2010 – 14:43

    pafl: Anpassung der Leistungen an die Lohn- und Preisentwicklung

    Vaduz (ots) - Vaduz, 30. November (pafl) - Gemäss Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung passt die Regierung die Renten in der Regel alle zwei Jahre auf Beginn des Kalenderjahres der Lohn- und Preisentwicklung an. Die Regierung hat deshalb in ihrer Sitzung vom 30. November 2010 beschlossen, diese Anpassung vorzunehmen und die Renten um durchschnittlich 1,8 Prozent zu erhöhen. Der ...

  • 30.11.2010 – 14:32

    pafl: Regierung erlässt abgeänderte Gesundheitsverordnung

    Vaduz (ots) - Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat die abgeänderte Gesundheitsverordnung genehmigt. Verschiedene Bestimmungen der im Jahr 2008 in Kraft getretenen Verordnung wurden anhand der bisher gemachten Erfahrungen präzisiert und ergänzt. Weiters wurden Neuerungen nachvollzogen, die einerseits im Bereich der Gesundheitsberufe-Ausbildung und andererseits im Gesundheitsgesetz stattgefunden ...

  • 30.11.2010 – 14:27

    pafl: Regierung erlässt Leitlinien zu Werbung und Empfehlung im Gesundheitsbereich

    Vaduz (ots) - Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat Leitlinien bezüglich Werbung und Empfehlung für Leistungserbringer in Gesundheitsberufen erlassen. Weiters hat sie die Landesgesundheitskommission beauftragt, in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Berufsverbänden die erforderlichen Spezifizierungen vorzunehmen, damit die Leitlinien adäquat umgesetzt ...