pafl: Totalrevision des Investmentunternehmensgesetzes in der Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 30. November 2010 den Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere sowie eines Gesetzes über die Verwalter (englisch: Manager) alternativer Investmentfonds verabschiedet. Die Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung zweier EU-Richtlinien in nationales Recht. "Wir erwarten uns von der Totalrevision eine verbesserte Wettbewerbsstellung der liechtensteinischen Fondsindustrie. Die Revision führt zu einem zielgerichteten und attraktiven Ausbau des liechtensteinischen Fondsplatzes", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Vereinfachte und schnellere Zulassungsverfahren für Fondsplatz Liechtenstein
Die bestehende Richtlinie der EU bezweckt die Anpassung der Regulierung an die Finanzmärkte des 21. Jahrhunderts und bildet die Grundlage für eine Totalrevision der Vorgängerrichtlinie. Allfällige Schwächen des bisherigen Investmentmentunternehmensgesetzes im Bereich Anlagen in Wertpapiere sollen dadurch behoben werden. Für Fonds-Fusionen und Master-Feeder-Strukturen werden klare Regelungen eingeführt. Das Gesetz sieht eine europäische statt schweizerische Ausrichtung, verständlich aufbereitete Schlüsselinformationen für die Anleger und vereinfachte und schnellere Zulassungsverfahren vor. Im Mittelpunkt der neuen Strukturen stehen vor allem auch die koordinierte Aufsicht, die Öffnung der Verwahrstellenfunktion für andere Finanzintermediäre als nur Banken und ein europäischer Pass für Verwaltungsgesellschaften sowie neu der Investmentfonds in Vertragsform.
Wettbewerbsvorteile durch schnelle Umsetzung von EU-Richtlinien
Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds wurde am 11. November 2010 vom Europäischen Parlament verabschiedet und die Annahme durch den EU-Rat steht unmittelbar bevor. Das Fürstentum Liechtenstein beabsichtigt, die Richtlinie rasch und vor Ablauf des Umsetzungszeitraumes Ende 2012 umzusetzen. Die unterschiedlichen nationalen Regulierungen im Bereich alternativer Kollektivanlagen werden erstmalig harmonisiert. Dazu zählen vor allem gemeinsamen Anlagen in andere Vermögenswerte als Wertpapiere (Hedgefonds, Private-Equity, Immobilienfonds, Commodities etc.).
Inhaltlich bringt das neue Recht zusätzliche Möglichkeiten im Produktbereich sowie mehr Liberalität. Weiters enthält es klare Regelungen für die Aufgaben der Verwahrstellen, besonders für deren grenzüberschreitende Tätigkeit, sowie für die Zusammenarbeit der zuständigen Aufsichtsbehörden in den EWR-Vertragsstaaten. "Durch die gleichzeitige Umsetzung beider Richtlinien erzielen wir eine hohe Kosteneffizienz. Wir streben einen echten Binnenmarkt für die Fondsindustrie an, mit Gleichstellung aller Beteiligten", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. Januar 2011.
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