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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Investmentunternehmensgesetzes in der Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. November (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 30. November 2010 den Vernehmlassungsbericht zur 
Schaffung eines Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame 
Anlagen in Wertpapiere sowie eines Gesetzes über die Verwalter 
(englisch: Manager) alternativer Investmentfonds verabschiedet. Die 
Vernehmlassungsvorlage dient der Umsetzung zweier EU-Richtlinien in 
nationales Recht. "Wir erwarten uns von der Totalrevision eine 
verbesserte Wettbewerbsstellung der liechtensteinischen 
Fondsindustrie. Die Revision führt zu einem zielgerichteten und 
attraktiven Ausbau des liechtensteinischen Fondsplatzes", so 
Regierungschef Klaus Tschütscher.
Vereinfachte und schnellere Zulassungsverfahren für Fondsplatz 
Liechtenstein
Die bestehende Richtlinie der EU bezweckt die Anpassung der 
Regulierung an die Finanzmärkte des 21. Jahrhunderts und bildet die 
Grundlage für eine Totalrevision der Vorgängerrichtlinie. Allfällige 
Schwächen des bisherigen Investmentmentunternehmensgesetzes im 
Bereich Anlagen in Wertpapiere sollen dadurch behoben werden. Für 
Fonds-Fusionen und Master-Feeder-Strukturen werden klare Regelungen 
eingeführt. Das Gesetz sieht eine europäische statt schweizerische 
Ausrichtung, verständlich aufbereitete Schlüsselinformationen für die
Anleger und vereinfachte und schnellere Zulassungsverfahren vor. Im 
Mittelpunkt der neuen Strukturen stehen vor allem auch die 
koordinierte Aufsicht, die Öffnung der Verwahrstellenfunktion für 
andere Finanzintermediäre als nur Banken und ein europäischer Pass 
für Verwaltungsgesellschaften sowie neu der Investmentfonds in 
Vertragsform.
Wettbewerbsvorteile durch schnelle Umsetzung von EU-Richtlinien
Die Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds 
wurde am 11. November 2010 vom Europäischen Parlament verabschiedet 
und die Annahme durch den EU-Rat steht unmittelbar bevor. Das 
Fürstentum Liechtenstein beabsichtigt, die Richtlinie rasch und vor 
Ablauf des Umsetzungszeitraumes Ende 2012 umzusetzen. Die 
unterschiedlichen nationalen Regulierungen im Bereich alternativer 
Kollektivanlagen werden erstmalig harmonisiert. Dazu zählen vor allem
gemeinsamen Anlagen in andere Vermögenswerte als Wertpapiere 
(Hedgefonds, Private-Equity, Immobilienfonds, Commodities etc.).
Inhaltlich bringt das neue Recht zusätzliche Möglichkeiten im 
Produktbereich sowie mehr Liberalität. Weiters enthält es klare 
Regelungen für die Aufgaben der Verwahrstellen, besonders für deren 
grenzüberschreitende Tätigkeit, sowie für die Zusammenarbeit der 
zuständigen Aufsichtsbehörden in den EWR-Vertragsstaaten. "Durch die 
gleichzeitige Umsetzung beider Richtlinien erzielen wir eine hohe 
Kosteneffizienz. Wir streben einen echten Binnenmarkt für die 
Fondsindustrie an, mit Gleichstellung aller Beteiligten", so 
Regierungschef Klaus Tschütscher.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder 
über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen 
werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 10. Januar 2011.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Cornelia Vallaster
T +423 236 76 99

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