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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Neues Steuergesetz setzt europaweit neue Massstäbe - Regierung verabschiedet Verordnung

Vaduz (ots)

Vaduz, 21. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 21. Dezember 2010 die Verordnung zum neuen 
Steuergesetz verabschiedet. "Damit sind alle Voraussetzungen 
geschaffen, damit das neue Steuergesetz wie geplant am 1. Januar 2011
in Kraft treten kann. Die heutige Verabschiedung der Verordnung zum 
Steuergesetz beendet einen langjährigen Prozess, der Liechtenstein zu
einem modernen und international wettbewerbsfähigen Steuergesetz 
geführt hat", so Regierungschef Klaus Tschütscher.
Standortvorteile durch international kompatible Neuerungen
Das neue Steuergesetz setzt europaweit neue Massstäbe. So werden 
beispielsweise alle Unternehmen pauschal mit der neu eingeführten 
"Flat-Rate" von 12,5 Prozent besteuert. Weiters werden auch die 
Voraussetzungen für die Anwendung der Privatvermögensstruktur (PVS) 
geregelt. Als PVS wird eine juristische Person definiert, die 
ausschliesslich vermögensverwaltend tätig ist und keine 
wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Die Verordnung zum Steuergesetz 
bestimmt, welche Voraussetzungen eine Gesellschaft erfüllen muss, um 
den Status als PVS zu erhalten. Die Einhaltung der Vorgaben 
garantiert, dass die PVS europarechtskonform sind, was Liechtenstein 
als EWR-Mitgliedsstaat gewährleisten muss.
Grosser Schritt in erfolgreiche Zukunft
Die Verordnung enthält viele Regelungen, die für eine reibungslose
Anwendung des Steuergesetzes notwendig sind. So wird die Besteuerung 
von Einkünften aus geistigem Eigentum zukünftig in Liechtenstein 
speziell definiert. Grundsätzlich werden die Einkünfte zu 80 Prozent 
von der Besteuerung befreit, Liechtenstein hat sich bei seiner Lösung
an den Steuergesetzen von Luxemburg und Belgien orientiert. "Die 
Besteuerung von Immaterialgüterrechten ist besonders ein Vorteil für 
forschende Unternehmen, kann aber auch neue Unternehmen nach 
Liechtenstein ziehen", zeigte sich Regierungschef Tschütscher 
zufrieden.
Die Verordnung wird in den nächsten Tagen kundgemacht und ist 
danach öffentlich per Internet oder Regierungskanzlei erhältlich.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Peter Beck
T +423 236 64 40

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