pafl: AHV-Verordnung erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 22. Dezember (pafl) - Die Regierung hat die Änderungen der Verordnung zum Gesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung genehmigt. Die Abänderung basiert auf dem neuen Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.
Am 1. Januar 2011 tritt das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung in Kraft. Gemäss diesem Gesetz gilt die Arbeitslosenentschädigung als massgebender Lohn im Sinne des Gesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung. Da die bisherige Alters- und Hinterlassenenversicherungsverordnung unter anderem bestimmt, dass Versicherungsleistungen bei Arbeitslosigkeit - mit Ausnahme der Arbeitslosenentschädigung bei Ganzarbeitslosigkeit - nicht zum Erwerbseinkommen zählen, war die Verordnung entsprechend anzupassen.
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