pafl: Stellungnahme zum Finanzzuweisungssystem verabschiedet
Vaduz (ots/pafl) -
Der Landtag hat sich in seiner Sitzung vom 17. März 2011 mit der Gesetzesvorlage der Regierung zur Anpassung des Finanzzuweisungssystems vom Land zu den Gemeinden sowie dem Antrag der Regierung zur Festlegung des Faktors(k) zur Bestimmung des Mindestfinanzbedarfs 2012 - 2015 befasst. An ihrer Sitzung vom 22. März 2011 hat die Regierung nun die Stellungnahme zur ersten Lesung verabschiedet und ermöglicht so, dass der Landtag bereits an seiner Sitzung vom April 2011 diese Vorlage abschliessend behandeln kann. Dieses zügige Vorgehen ist auch für die Planungssicherheit der Gemeinden als Empfänger der Finanzzuweisungen wichtig.
Die von der Regierung vorgeschlagenen Systemänderungen waren im Grundsatz unbestritten. Auf Anfrage aus dem Parlament wurden für die zweite Lesung Berechnungen mit leichten Veränderungen einzelner Parameter angestellt. Wie sich jedoch zeigt, wäre damit die von der Regierung angestrebte Ausgewogenheit des Gesamtpakets nicht mehr gegeben, sodass sie dem Landtag den Vorschlag unterbreitet, an der Regierungsvorlage keine Änderungen vorzunehmen. Sollte der Landtag dem Regierungsantrag folgen, so werden die Finanzzuweisungen ab 2012 wesentlich reduziert und damit wird ein relevanter Schritt zur Erreichung des Gesamtreduktionsziels bei der Sanierung des Landeshaushalts getan. Dessen Zielsetzung liegt darin, ab 2015 wieder einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und das strukturelle Defizit abzubauen.
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