pafl: Neue Chancen für den Finanzplatz - Regierung verabschiedet UCITS-Gesetz
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom Dienstag den Bericht und Antrag zum neuen Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITS-Gesetz) zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Gesetz dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2009/65/EG, der sogenannten UCITS IV-Richtlinie über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren, die derzeit im europäischen Investmentfondsregime harmonisiert wird. Damit wird ein wichtiger Meilenstein in der Umsetzung des Projektes "Fondsplatz 2011" realisiert.
"Mit dem neuen Gesetz schaffen wir für den Fondsplatz Flexibilität, Dynamik und Reputation. Die neuen Rahmenbedingungen erlauben es Anbietern, Liechtenstein als Hub für ganz Europa mit seinen rund 500 Millionen Einwohnern zu nutzen", erklärte Regierungschef und Finanzminister Klaus Tschütscher zu den Zielen der Regierung. Die Fondsindustrie sei sehr geeignet, um mit massgeschneiderten und damit attraktiven Finanzprodukten auf dem Markt neues Wachstum für den Finanzplatz Liechtenstein insgesamt zu generieren.
Riesenmarkt durch EU-Pass
Eine wesentliche Neuerung des Gesetzes besteht darin, dass, neben dem bereits bestehenden EU-Pass für die Produkte, nun auch die Verwaltungsgesellschaften (bislang "Fondsleitungen") einen Europäischen Pass erhalten können. Das bedeutet, dass sie mit einer Zulassung in Liechtenstein im ganzen Gebiet der EU und des EWR ihre Geschäftstätigkeit ausüben können, ohne in allen Ländern niedergelassen zu sein. Aufgrund der schnellen und vorausschauenden Umsetzung wird es in Liechtenstein möglich sein, ab dem Zeitpunkt des Ablaufes der Umsetzungsfrist in der EU, also ab Juli 2011, von diesem Pass profitieren zu können. Damit positioniert sich Liechtenstein innerhalb von Europa als einer der führenden Standorte für Fondsgeschäfte.
Attraktive Rahmenbedingungen
"Investmentunternehmen stellen innerhalb der Finanzindustrie einen wichtigen Teilbereich dar und haben sich sowohl international als auch national zu einem effizienten und volkswirtschaftlich sinnvollen Anlageinstrument entwickelt", führte Regierungschef Klaus Tschütscher weiter aus. Wichtige Neuregulierungen innerhalb der EU würden die Fondsindustrie in Europa massgebend verändern und ein harter Standortwettbewerb sei angelaufen. Das neue Gesetz stärke die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes insgesamt. Dazu trägt unter anderem eine kurze "Time-to-Market" bei. Im neuen Gesetz werden verfahrenstechnische Vereinfachungen für Fondsinitiatoren aufgestellt, wie zum Beispiel sehr kurze Bearbeitungsfristen im Zulassungsverfahren vor der FMA. Darüber hinaus ist die Möglichkeit zur Verwendung von z.B. Musterverträgen für Fondsinitiatoren vorgesehen.
Führender Standort für Finanzdienstleistungen
Mit dem neuen UCITS-Gesetz macht Liechtenstein einen weiteren Schritt auf dem Weg, einer der führenden Standorte für Anbieter von Finanzdienstleistungen zu werden. Liechtenstein stützt sich hierbei auf die Grundsätze Flexibilität, Dynamik und Reputation. Umgesetzt wurde dies bereits mit dem neuen Steuergesetz, welches am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist und eine sehr moderne Unternehmensbesteuerung gebracht hat. Weitere Projekte im Versicherungsbereich sowie im Bereich der Philanthropie laufen derzeit und werden in den nächsten Monaten der Öffentlichkeit präsentiert werden können.
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