pafl: Abänderung Unfallversicherungsgesetz - Abschaffung NBU-Landesbeitrag
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 19. April 2011 die Stellungnahme zur zweiten Lesung betreffend die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes verabschiedet.
Die Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes sieht die Abschaffung des Landesbeitrags an die Prämie der Nichtberufsunfallversicherung (NBU) vor. Bislang übernimmt das Land Liechtenstein 1/3 der Prämie der NBU. Im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes soll diese Subvention nun abgeschafft werden und zulasten des Versicherten gehen. Der Staatshaushalt wird durch diese Massnahme um ca. 12 Millionen Franken pro Jahr entlastet. Für den Versicherten hängt die Belastung vom erzielten Einkommen ab, die NBU-Prämie ist einkommensabhängig und nach oben gedeckelt.
Im Zuge der Konsolidierung des Staatshaushaltes schlägt die Regierung dem Landtag die Abschaffung des Landesbeitrages an die "Freizeit-Unfallversicherung" nun in zweiter Lesung vor, nachdem der Landtag anlässlich seiner ersten Lesung im März 2011 die Vorlage grossteils positiv aufgenommen hat.
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