pafl: Verordnung zum Schutz von Quellfassungen in Triesen erlassen
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Litzenen" in der Gemeinde Triesen auf der Grundlage des Gewässerschutzgesetzes erlassen.
Die Gemeinde Triesen hat in den vergangenen Jahren umfangreiche hydrogeologische Abklärungen durchgeführt, um die Schutzzonen für die von der öffentlichen Wasserversorgung Triesen genutzten Quellfassungen im Gebiet Litzenen zu bestimmen. Gestützt auf diese Fachgutachten wurde die Verordnung zum Schutze der Quellfassungen "Litzenen" und der Umgrenzungsplan für die Schutzzone und ein Schutzareal ausgearbeitet.
Die Schutzzone wird in den Fassungsbereich, die engere und die weitere Schutzzone unterteilt. Das Schutzareal dient der Freihaltung eines Gebietes, welches für eine zukünftige Quellwassernutzung geeignet ist. In den Schutzzonen und im Schutzareal sind bestimmte Handlungen eingeschränkt oder verboten. Die Aufsicht über die Schutzzonen obliegt dem Amt für Umweltschutz.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Land- und Waldwirtschaft
Jeannine Preite-Niedhart, Ressortsekretärin
T +423 239 60 93