pafl: Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft
Anklage wegen versuchten Mordes
Vaduz (ots/pafl) -
Die Staatsanwaltschaft hat gegen einen 46-jährigen Liechtensteiner Anklage wegen versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB eingebracht und seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB beantragt. In der Anklage wird dem Beschuldigten zur Last gelegt, am 04.02.2011 in Feldkirch seine ehemalige Lebensgefährtin durch mehrere Messerstiche gegen den Kopf und den Brustbereich zu töten versucht zu haben. Laut Anklage war die Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt eingeschränkt aber nicht aufgehoben.
Der Beschuldigte gibt die Auseinandersetzung mit seinem Opfer zu, behauptet aber,von der Frau mit einem Messer angegriffen worden sein. Er habe seinerseits mit einem Messer vor ihr "herumgefuchtelt" und habe sie mit dem Messer "erwischt".
Gegen die nicht rechtskräftige Anklage steht dem Beschuldigten binnen 14 Tagen das Rechtsmittel des Einspruchs an das Obergericht zu. Nach Rechtskraft der Anklage ist das Kriminalgericht zuständig. Ein Verhandlungstermin steht nicht fest. Mord ist mit Freiheitsstrafe von 10 - 20 Jahren oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht. Eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB wird auf unbestimmte Zeit ausgesprochen und ist solange zu vollziehen, als es ihr Zweck erfordert.
Obwohl der Tatort in Österreich liegt wird das Verfahren in Liechtenstein durchgeführt, weil der Beschuldigte nach der Tat nach Liechtenstein geflohen ist und sich hier der Polizei gestellt hat. Als Liechtensteiner kann er nicht an Österreich ausgeliefert werden.
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Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
T +423 67 94