pafl: Stellungnahme zur Aufhebung des Milchqualitätsgesetzes
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 31. Mai 2011 die Stellungnahme der Regierung an den Landtag betreffend die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten verabschiedet. Die Vorlage wurde vom Landtag in seiner Sitzung vom 14. April 2011 in erster Lesung behandelt und befürwortet. Die letzten offenen Fragen hat die Regierung in der Stellungnahme zur zweiten Lesung abschliessend geklärt.
Die Aufhebung des Milchqualitätsgesetzes wird durch die Änderung der schweizerischen Rechtsgrundlage auf den 01. Januar 2011 bedingt. Da die schweizerischen Rechtsgrundlagen in dieser Thematik über den Zollvertrag auch in Liechtenstein anwendbar sind, ist es für die Marktteilnehmer von grosser Bedeutung, dass keine Wettbewerbsnachteile zu Lasten der liechtensteinischen Produzenten und Verwerter bestehen.
Mit der Aufhebung des Milchqualitätsgesetzes und der Übernahme der schweizerischen Milchprüfungsverordnung, wird die bisher bestehende, parallele Gesetzgebung aufgehoben und die neuen schweizerischen Bedingungen auf den liechtensteinischen Markt übernommen, so dass Wettbewerbsnachteile zu Lasten der liechtensteinischen Milchwirtschaft verhindert werden können.
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