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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Umsetzung der Finanzplatz- und Steuerstrategie - Regierung schlägt eine Ausweitung der Fiskalrechtshilfe vor

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 31. Mai 2011 einen Vorschlag zur Ausweitung der Rechtshilfe in fiskalischen Strafsachen durch Abänderung des Rechtshilfegesetzes und durch einen Beitritt zum Zusatzprotokoll zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen in die Vernehmlassung gegeben.

Nach der geltenden Rechtslage ist die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen grundsätzlich unzulässig. Dazu gibt es drei Ausnahmen, die jedoch inhaltlich und in Bezug auf den Kreis der Staaten, von denen solche Ersuchen akzeptiert werden, eng begrenzt sind. Demgegenüber hat sich Liechtenstein mit der Erklärung vom 12. März 2009 zur Umsetzung internationaler Standards beim Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet. In den bisher abgeschlossenen Steuerinformations- und Doppelbesteuerungsabkommen wurden Verpflichtungen zur umfassenden Amtshilfe einschliesslich Durchsuchung und Beschlagnahme auch ausserhalb eigentlicher Steuerstrafverfahren eingegangen. Die restriktive Rechtslage im Bereich der Rechtshilfe in Strafsachen steht im Widerspruch zur neu eingeschlagenen Strategie und birgt ein nicht zu unterschätzendes Reputationsrisiko in sich. Die Regierung schlägt daher vor, die Rechtshilfe in Fiskalstrafsachen in einem weiteren Umfang als bisher zu erlauben. Dazu soll dem Zusatzprotokoll zum Europäischen Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen beigetreten, der generelle Fiskalvorbehalt in Artikel 51 des Rechtshilfegesetzes (RHG) aufgegeben und durch Einführung eines neuen Artikels 51 Absatz 1 b RHG die Rechtshilfe in eingeschränktem Umfang auch bei Steuerhinterziehung zugelassen werden.

Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 29. Juli 2011. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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