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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnung betreffend die Abänderung der Bäderverordnung

Vaduz (ots/pafl) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Juni 2011 die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die öffentlichen Bäder (Bäderverordnung) verabschiedet.

Die Bäderverordnung regelt die Anforderungen öffentlicher Frei- und Hallenbäder sowie Naturbäder bezüglich der Wasserqualität. Die Bäderverordnung stützt sich auf die Norm des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Norm). Die Abänderung der SIA-Norm und die Inbetriebnahme der Freizeitanlage "Grossabündt" in Gamprin als erster Schwimm- und Badeteich in Liechtenstein bedingten die Anpassung der Bäderverordnung.

Die Verordnungsänderung beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung an den Stand der Technik und eine Ergänzung um Beurteilungskriterien für Schwimm- und Badeteiche als neue Form von öffentlichen Bädern. Im Bereich der Hallenbäder wird durch die Einführung eines neuen Grenzwerten bezüglich Trichloramin in der Raumluft der Gesundheitsschutz erhöht.

Kontakt:

Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Amtsleiter
T +423 236 73 20

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