pafl: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2010
Vaduz (ots/pafl) -
Das System der Prämienverbilligung wurde im Jahr 2000 in Liechtenstein eingeführt. Es schafft ein sozialpolitisches Korrektiv zur einkommensunabhängigen Pro-Kopf-Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Gesundheit die Durchführung der Prämienverbilligung zu.
Im Jahr 2010 gingen 5'115 Anträge (Vorjahr 4'957; + 3.2 %) von Versicherten beim Amt für Gesundheit ein, was etwa 17.5 % der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Insgesamt konnte 4'472 Anträge (87.4 %, Vorjahr 86 %) stattgegeben werden. 643 Anträge (12.6 %, Vorjahr 14 %;) mussten abgelehnt werden, wobei dies in 97.7 % der Fälle auf die Überschreitung der Erwerbsgrenzen zurückzuführen war.
Die für das Jahr 2010 ausgerichteten Leistungen des Landes für die Prämienverbilligung betrugen CHF 5'924'392.85. (Vorjahr CHF 5'770'204.15; + 2.7 %).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 2010 im Durchschnitt pro Bezüger CHF 1'324.75 (CHF 110.40 / Monat) an Subventionen nach KVG ausgerichtet wurden. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr CHF 29.10 weniger Prämienverbilligung pro Bezüger. Die geringere durchschnittliche Subvention erklärt sich dadurch, dass sich die Zahl der Bezüger in den Altersgruppen 17-25 Jahre sowie 26-65 Jahre erhöhte. Diese Personen erhalten oftmals einen Arbeitgeberbeitrag, welcher die staatliche Subvention entsprechend vermindert.
Der Abschlussbericht für das Jahr 2010 kann beim Amt für Gesundheit oder als Download unter: www.ag.llv.li (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bezogen werden.
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad
T +423 236 73 43