pafl: Einführung allgemeiner Buchführungspflichten
Vaduz (ots/pafl) -
Im Rahmen der aktuellen internationalen Evaluationen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und im Steuerbereich ergab sich, dass einzelne Themen und entsprechende Massnahmen prioritär zu bearbeiten sind. Eines dieser Themen ist die Einführung von Buchführungspflichten nach internationalen Standards für sämtliche Gesellschafts- und Rechtsformen, die auch als Privatvermögensgesellschaften anerkannt werden können.
Um den internationalen Vorgaben des OECD-Standards zu entsprechen, schlägt die Regierung eine entsprechende Anpassung des Personen- und Gesellschaftsrechts vor. Konkret soll die bereits heute weitgehend herrschende Praxis betreffend die Buchführung der einzelnen Gesellschafts- und Rechtsformen gesetzlich verankert werden. Das bedeutet, dass insbesondere für Anstalten, Treuunternehmen und Trusts, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben, Buchführungspflichten gesetzlich vorgesehen werden. Damit verbunden sollen für diese Rechtsformen auch die Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts über die Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern sinngemäss gelten.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 15. August 2011. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter
+ 423 236 60 85