Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB
"Blindes Vertrauen" im Strassenverkehr
Am Tag des Weissen Stocks (15.10.) testen Blinde die Anhaltedisziplin von Fahrzeuglenkern
St.Gallen (ots)
Blinde Personen, die eine Strasse überqueren wollen, haben immer Vortritt! Noch immer ist diese Verkehrsregel viel zu wenig bekannt. Am Internationalen Tag des Weissen Stocks vom 15. Oktober testen daher blinde Personen das Verkehrsverhalten an zahlreichen Orten in der Schweiz.
Blinde und sehbehinderte Menschen brauchen nicht nur einen ausgebildeten Tastsinn und ein gutes Gehör, wenn sie mobil sein wollen, sondern auch gute Nerven. Insbesondere, wenn sie unbegleitet eine Strasse überqueren müssen. Die Schweizer Verkehrsregelordnung (VRV, Art. 6) gewährt "unbegleiteten Blinden stets der Vortritt zu gewähren ist, wenn sie durch Hochhalten des weissen Stockes anzeigen, dass sie die Fahrbahn überqueren wollen". Doch noch immer halten zu viele Verkehrsteilnehmende nicht an.
Der Tag des Weissen Stocks, in diesem Jahr unter dem Slogan "Ich vertraue dir blind", will dies ändern. In einer breit angelegten Kampagne, organisiert von Schweizerischen Zentralverein für das Blindenwesen SZB, dem Schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverband SBV und dem Schweizerischen Blindenbund SGb, testen Blinde das Verhalten im Strassenverkehr.
Ohne Blickkontakt zum Fahrzeuglenker und ohne Handzeichen müssen sie den Gang über die Strasse wagen. Zusammen mit Sicherheitsdelegierten der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu prüfen sie die Anhaltedisziplin der Fahrzeuglenker.
Weitere Informationen zu den Aktionsorten und Bildmaterial unter www.weisserstock.ch
Der Weisse Stock: ein klares Signal
Der weisse Stock ist ein Verkehrsschutzzeichen und gewährt im Strassenverkehr immer den Vortritt - auch dort, wo sich kein Fussgängerstreifen befindet. Der Vortritt gilt also zum Beispiel auch in Tempo 30-Zonen, in Begegnungszonen oder ausserhalb von Ortschaften. Der weisse Stock ist aber auch ein wichtiges Hilfsmittel. Er ist hilfreich für das Suchen und Auffinden von Trottoirs, Übergängen, Treppen oder Türen. Er bietet aber auch Schutz vor lauernden Gefahren: unerwartete Baustellen, falsch parkierte Fahrzeuge oder andere Hindernisse.
Kontakt:
Ann-Katrin Gässlein
Verantwortliche für PR und Kommunikation, SZB St. Gallen
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