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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag betreffend die Abänderungen des Strassenverkehrsgesetzes

Vaduz (ots/pafl) -

Das derzeitige Strassenverkehrsgesetz in Liechtenstein sieht für Fahrradfahrer den Abschluss einer Haftpflichtversicherung und das Anbringen der sogenannten Velovignette als dessen Nachweis vor, obschon über 90% der Bevölkerung über eine Privathaftpflichtversicherung verfügen.

Da die Schweiz, mit welcher Liechtenstein im Bereich des Strassenverkehrsrechts sowohl in rechtlichen als auch administrativen Belangen eng verflochten ist, auf den 1. Januar 2012 die Abschaffung der Velovignette entschieden hat, hat die Regierung beschlossen, bezüglich der gesetzlichen Regelungen im Strassenverkehrsgesetz teilweise gleichzuziehen, d.h. ebenfalls eine entsprechende Abänderung des Strassenverkehrsgesetzes mit Fokus auf die bestehenden Bestimmungen über die Fahrradversicherung, umzusetzen.

Damit mit der Abschaffung der Velovignette für Personen, welche bisher keine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, keine Versicherungslücke entsteht, soll subsidiär der Nationale Garantiefonds (NGF) diese Versicherungslücke decken. Die Finanzierung des NGF erfolgt über die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung.

Da gegenwärtig der Staat die Versicherungssumme trägt, führt die erwähnte Gesetzesanpassung zu einer Entlastung des Staatshaushalts in der Grössenordnung von CHF 53'550.--.

Regierungschef-Stellvertreter Martin Meyer betont in diesem Zusammenhang auch: "Neben der Bevölkerung und dem Staat, profitieren auch die Gemeinden von der Gesetzesanpassung, indem der Verwaltungsaufwand für die Herausgabe der Velovignette entfällt".

Kontakt:

Ressort Verkehr
Norman Hoop, Mitarbeiter der Regierung
T +423 236 63 03

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