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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Dritte Staatskundeprüfung in diesem Jahr

Vaduz (ots/pafl) -

Am 18. August 2011 wurde zum dritten Mal in diesem Jahr eine Staatskundeprüfung durchgeführt. Das Ausländergesetz enthält die Anforderungen, welche für die Erteilung der Niederlassung von Drittstaatsangehörigen zu erfüllen sind. Neben dem Nachweis von Kenntnissen der deutschen Sprache, müssen auch Kenntnisse des staatlichen Aufbaus, der Rechtsordnung, des Schulsystems und der Geschichte nachgewiesen werden. Auch für die Verleihung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft gemäss Bürgerrechtsgesetz ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung über Grundkenntnisse der Rechtsordnung sowie des staatlichen Aufbaus erforderlich. Für den Erhalt der Niederlassung umfasst die Prüfung 21 Fragen mit jeweils drei Antwortmöglichkeiten. Der Test ist bestanden, wenn 14 Fragen richtig beantwortet werden. Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft sind die Anforderungen höher; es müssen mindestens 18 von 27 Fragen mit jeweils vier Antwortmöglichkeiten richtig beantwortet werden.

Zur Prüfung für den Erhalt der Niederlassung sind 5 Personen angetreten. 3 Personen haben den Test bestanden, was einer Erfolgsquote von 60% entspricht. Von den 14 Personen, welche die liechtensteinische Staatsbürgerschaft erwerben möchten, haben 9 die Prüfung bestanden. Ein Teilnehmer aus Österreich hat alle 27 Fragen richtig beantwortet. Die Erfolgsquote lag hier bei 65%.

Die nächste Staatskundeprüfung findet am 26. November 2011 statt. Auch diese wird im Liechtensteinischen Landesmuseum durchgeführt.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
René Meier, Integrationsbeauftragter
T +423 236 61 69

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