pafl: Abänderung Gebührenverordnung zum EWR-Arzneimittelgesetz
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 11. Oktober die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-AMG-GebV) abgeändert. Grund für die Abänderung ist die Anpassung der gesetzlichen Grundlage, des EWR-Arzneimittelgesetzes (EWR-AMG). Durch die Einfügung neuer Tatbestände in das EWR-AMG war es notwendig, entsprechende Gebührennormen festzulegen und diese in der EWR-AMG-GebV zu verankern.
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