pafl: Vernehmlassungsbericht zum Wertpapierprospektgesetz (WPPG) verabschiedet
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 11. Oktober 2011 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Teilrevision des Wertpapierprospektgesetzes (WPPG) und des Offenlegungsgesetzes (OffG) verabschiedet. Mit dieser Vernehmlassungsvorlage soll die noch im EWR-Übernahmeverfahren befindliche Richtlinie 2010/73/EU in nationales Recht umgesetzt werden. Diese EU-Richtlinie bringt Änderungen der Prospektrichtlinie sowie der Transparenzrichtlinie, da die EU-Kommission hier einen gewissen Anpassungsbedarf gesehen hat. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Internetseite (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. August 2010.
Reduzierter Verwaltungsaufwand
Die Prospektrichtlinie regelt seit 2003 die Erstellung, Billigung und Veröffentlichung von Prospekten als Voraussetzung für das öffentliche Angebot von Wertpapieren oder deren Zulassung zu einem geregelten Markt in der Europäischen Union. Durch die Abänderung der Prospektrichtlinie wird der Verwaltungsaufwand, der durch die Prospektpflicht bei öffentlichen Angeboten von Wertpapieren oder deren Zulassung zum Handel entsteht, reduziert. Damit wird der Zugang zum Kapitalmarkt für kleine und mittlere Unternehmen erleichtert, ohne jedoch den Anlegerschutz zu gefährden.
Marktrelevanz des WPPG wird steigen
Das Wertpapierprospektgesetz (WPPG) hat in Liechtenstein aktuell noch keine grosse Marktrelevanz, da bei geschlossenen Fonds bislang wenige Gesuche um Bewilligung eines Prospektes bei der FMA Liechtenstein eingegangen sind. Ab der Umsetzung der Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-RL 2011/61/EU) muss beim öffentlichen Vertrieb von alternativen Investmentfonds ein Prospekt nach dem WPPG vorliegen. Dieser muss zusätzlich die geforderten spezifischen Informationen gemäss AIFM-RL enthalten.
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