pafl: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes und des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. Oktober 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes und des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien verabschiedet.
Abänderung des Wohnbauförderungsgesetzes
Die Gewährung von Subventionen für verdichtete Bauweise nach dem Wohnbauförderungsgesetz entspricht nicht mehr dem eigentlichen Wirkungsziel des Gesetzes, das Boden sparende Bauen zu fördern. Wenn auch die Förderleistungen im Zeitpunkt ihrer Einführung durchaus Berechtigung hatten, so müssen sie unter den heutigen Gegebenheiten und angesichts der Erfahrungswerte als nicht mehr zielführend eingestuft werden. Die Regierung schlägt aus diesen Gründen vor, künftig nur noch Darlehen auszurichten. Zum Ausgleich und als klares Bekenntnis zur Wohnbauförderung werden verschiedene gesetzliche Massnahmen vorgenommen. Insbesondere soll die Rückzahlungsverpflichtung erst im fünften Jahr nach Auszahlung des Darlehens beginnen.
Umsetzung der Agenda 2020
Die vorgeschlagenen Massnahmen im Wohnbauförderungsgesetz dienen der Umsetzung von Ziel 3 der Agenda 2020 der Regierung "Fiskalpolitische Handlungsfähigkeit erhalten". Die Sanierung des Staatshaushaltes soll aufgrund der finanzpolitischen Zielsetzungen der Kollegialregierung ausgabenseitig erfolgen, d.h. in erster Linie durch einen Abbau oder eine Reduktion von Staatsleistungen und Staatsaufgaben. Die gegenständliche Vorlage ermöglicht langfristig jährliche Einsparungen in Höhe von durchschnittlich CHF 3.5 Mio.
Abänderung des Gesetzes über Mietbeiträge für Familien
Im Zuge der Revision des Wohnbauförderungsgesetzes sollen verschiedene Verfahrensvereinfachungen bezüglich des Ausrichtens von Mietbeiträgen an Familien umgesetzt werden.
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