pafl: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Abänderung des Steuergesetzes
Vaduz (ots/pafl) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2011 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet. Anlass dieser Gesetzesänderung bildete das Urteil des Staatsgerichtshofes vom 1. Juli 2011, mit dem er Art. 33 Abs. 1 der Steuerverordnung (SteV) als gesetz- und verfassungswidrig aufhob. Der Staatsgerichtshof vertrat die Auffassung, dass eine Einschränkung des Anwendungsbereiches des Abzugs aus Einkünften aus Immaterialgüterrechten, wie dies Art. 33 Abs. 1 SteV vorsah, auf Gesetzesebene vorzunehmen sei. Die Regierung schlägt nun vor, den Regelungsinhalt von Art. 33 SteV ins Steuergesetz zu übernehmen.
Die Regierung nahm diese aufgrund des Staatsgerichtshofurteils notwendig gewordene Gesetzesänderung zum Anlass, weitere kleine Gesetzesanpassungen vorzuschlagen. Bei der Anwendung des neuen Steuergesetzes hat sich gezeigt, dass bei einzelnen Bestimmungen kleinere Änderungen bzw. Präzisierungen vorgenommen oder Verweise angepasst werden sollten.
Weiters schlägt die Regierung eine Ergänzung der Regelung über die Widmungsbesteuerung bezüglich des massgebenden Wertes bei Unternehmensanteilen ohne Kursnotiz, eine Sonderregelung betreffend die Besteuerung von Vereinen, eine Sonderregelung betreffend die Festlegung des Tarifes bei Kapitalabfindungen für wiederkehrende Leistungen sowie eine Vereinheitlichung der Abzüge bei Renten und Kapitalleistungen vor.
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Ressort Finanzen
Peter Beck, persönlicher Mitarbeiter des Regierungschefs
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