ikr: Vernehmlassung zur Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen gestartet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. November 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Neufassung des Gesetzes über Umweltinformationen verabschiedet. Die Gesetzesvorlage soll das seit 1995 geltende Gesetz über Umweltinformationen ablösen.
Am 14. Februar 2003 trat die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates in der Europäischen Union in Kraft, in den EWR/EFTA--Staaten im Jahr 2006. Diese neue Informationsrichtlinie dient der Umsetzung Aarhus-Konvention und verbessert dadurch wesentlich den Zugang zu Informationen und zu Gerichten.
Zur Umsetzung der Richtlinie 2003/4/EG ist das Gesetz über Umweltinformationen neu zu fassen. Schwerpunkte der Vorlage bilden die Erweiterung des Begriffs der Umweltinformationen und der Behörden sowie die Festlegung von Fristen, innerhalb derer Anfragen auf Herausgabe von Umweltinformationen zu beantworten sind. Aufgrund der Richtlinie kann jede Person von einer Behörde, ohne dass diese Person ein Interesse geltend zu machen hat, grundsätzlich die gewünschten Umweltinformationen verlangen. Der Zugang zu Informationen kann nur noch in bestimmten, in der Richtlinie genau festgelegten Fällen, abgelehnt werden.
Der entsprechende Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 15.2.2012.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Helmut Kindle, Leiter
T +423 236 61 97