ikr: Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. November 2011 die Verordnung über das zentrale Visa-Informationssystem und das nationale Visumsystem (Visa-Informationssystem-Verordnung) verabschiedet. Die Regierung hat zudem die Abänderung der Verordnung über die Zulassung und den Aufenthalt von Ausländern (ZAV) genehmigt.
Die Notwendigkeit zum Erlass der Visa-Informationssystem-Verordnung ergibt sich aus dem Beitritt Liechtensteins zu den Systemen von Schengen/Dublin. Dabei handelt es sich um den Erlass einer technischen Verordnung, welche die Bestimmungen zum zentralen Visa-Informationssystem und zum nationalen Visumsystem, welche im Ausländergesetz Aufnahme gefunden haben, konkretisiert.
Die Hauptgründe für die Abänderung der ZAV liegen ebenfalls im Anpassungsbedarf des nationalen Rechts an den Rechtsbestand des Gemeinschaftsrechts als künftiger Schengenmitgliedstaat, namentlich in der Umsetzung der Rückführungsrichtlinie sowie der Pflicht zur Einführung von Aufenthaltstiteln mit biometrischen Merkmalen für Drittausländer. Zudem wurden einzelne Bestimmungen präzisiert, um die Rechtssicherheit in der täglichen Praxis zu optimieren.
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