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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Einführung allgemeiner Buchführungspflichten nach internationalen Standards

Vaduz (ots/ikr) -

Die Einführung von Buchführungspflichten nach internationalen Standards für sämtliche Gesellschafts- und Rechtsformen ist eines der aktuellen Themen, welche im Rahmen der jüngsten internationalen Evaluationen im Bereich der Geldwäschereibekämpfung und im Steuerbereich prioritär zu behandeln sind.

Mit einer entsprechenden Anpassung des Personen- und Gesellschaftsrechts soll diesen internationalen Vorgaben entsprochen und das Ansehen Liechtensteins im Ausland weiter gestärkt werden. Die Regierung hat am 22. November 2011 einen entsprechenden Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet.

Konkret ist vorgesehen, die Buchführung der einzelnen Gesellschafts- und Rechtsformen, die heute schon weitgehend herrschende Praxis ist, umfassend gesetzlich zu verankern. Die gesetzlichen Neuerungen betreffen konkret vor allem Anstalten, Treuunternehmen und Trusts, die kein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben. Um den internationalen Vorgaben zu entsprechen, sollen für die betroffenen Rechtsformen auch die Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts über die Führung und Aufbewahrung von Geschäftsbüchern sinngemäss gelten.

Kontakt:

Ressort Justiz
Heino Helbock
T +423 236 74 25

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