ikr: Hochdeutsch im Kindergarten - Klarstellung des Schulamts
Vaduz (ots/ikr) -
In einem Artikel der Volksblattausgabe vom 25. Nov. 2011 wird in Zusammenhang mit dem vom Landtag abgelehnten Postulat betitelt: "Quaderer informiert den Landtag falsch". "Es gibt keine Pflicht für Hochdeutsch", wird Regierungsrat Hugo Quaderer zitiert. Nicht festgehalten wird jedoch, ob sich die Pflicht auf die Kinder oder die Kindergärtnerin bezieht.
Seitens des Schulamtes ist zum Sachverhalt Folgendes klarzustellen: Der im Volksblatt zitierte Ausschnitt aus den Leitlinien, wonach im Unterricht grundsätzlich Hochdeutsch gesprochen wird, ist korrekt. In der Fussnote kommt jedoch auch ganz klar zum Ausdruck, dass der Hochdeutschgebrauch sich auf die Kindergärtnerin beschränkt. Von den Kindern wird nicht Hochdeutsch verlangt.
Was im Volksblatt nicht dargestellt wird, sind die nächsten zwei Punkte der Leitlinien, welche wie folgt lauten: Dialektsequenzen sollen - auch der fremdsprachigen Kinder wegen - klar signalisiert werden. Hierbei können mündliche Kompetenzen gefördert werden, die in der Alltagssprache auf Dialekt sonst eher weniger gepflegt werden.
Lieder , Gedichte und Geschichten, die im Dialekt vermittelt werden, gehören zur Kultur des Landes/der Region und sind Teil der Mundartpflege. Daraus folgt nun auch klar, dass Dialekt im Kindergarten Gegenstand bleibt, auch wenn die Kindergärtnerin - wie von Regierungsrat Quaderer im Landtag ausgeführt - grundsätzlich Hochdeutsch spricht. In der konkreten Umsetzung wird der orts- oder personengebundene Dialektgebrauch ("Dialektinseln", z.B. in der Garderobe, im Freien oder in der Puppenecke etc.) angewendet.
Nach einer bestimmten Übergangszeit wurde das Hochdeutsch auch im Kindergarten schnell zur Gewohnheit, und zwar in allen Situationen, sogar in emotionalen. Natürlich ist es keiner Kindergärtnerin untersagt, ein Kind bei Bedarf auch im Dialekt zu trösten. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass sich die Kindergärtnerin vom gesunden Menschenverstand leiten lässt.
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