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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Jahrelanges Problem gelöst - Benachteiligung von liechtensteinischen Firmen beseitigt

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtensteinische Unternehmen, welche Güter, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke genutzt werden können (sog. Dual-Use Güter), aus der EU und aus den USA importieren wollten, kämpften seit mehreren Jahren mit Benachteiligungen. Da viele Komponenten hoch technisierter Produkte, welche in Liechtenstein hergestellt werden, unter die Kategorie Dual-Use Güter fallen, wirkte sich diese Diskriminierung als direkter Konkurrenznachteil für die betroffenen Unternehmen aus. So verlangten die USA und einzelne EU-Mitgliedstaaten beim Export von Dual-Use Gütern an eine Firma in Liechtenstein für jede Ausfuhr eine Einzelbewilligung, während Firmen in der Schweiz unter Nutzung einer Allgemeinen Bewilligung oder bewilligungsfrei beliefert werden durften. Durch die vielen Einzelbewilligungen und den damit verbundenen administrativen und finanziellen Aufwand waren liechtensteinische Unternehmen gegenüber Schweizer Firmen, die über eine Generalbewilligung verfügen, offensichtlich benachteiligt.

Durch gezielte Interventionen des Ressorts Äusseres und des schweizerischen Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) konnte sowohl mit den USA als auch mit der EU eine langfristige und rechtlich verbindliche Lösung des Problems gefunden werden. Neu gelten die erleichterten Bedingungen nicht nur für Exporte in die Schweiz sondern in das gesamte Zollgebiet Schweiz/Liechtenstein. Sowohl die USA als auch die EU haben ihre relevanten Rechtsvorschriften entsprechend angepasst. Liechtenstein wird in beiden Fällen neu ausdrücklich in der Liste der Länder erwähnt, für welche vereinfachte Exportverfahren gelten. Damit ist auch die notwendige Rechtssicherheit gewährleistet.

Mit diesem Erfolg beweist die liechtensteinische Aussenpolitik einmal mehr, dass Liechtenstein mit gezielter Überzeugungsarbeit auch bei grossen Partnern Gehör findet und zweckmässige Lösungen zum Nutzen der liechtensteinischen Wirtschaft erreichen kann.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
T +423 236 60 57

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