ikr: Abänderung der Verordnung zum Betäubungsmittelgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Dezember die Verordnung zum Betäubungsmittelgesetz abgeändert. Grund für die Abänderung war die Abänderung des Betäubungsmittelgesetzes, welche am 01. Januar 2012 zeitgleich mit der Verordnungsänderung in Kraft tritt.
Die Verordnungsänderung berücksichtigt die Einschränkung der gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Methadon im Rahmen des Substitutionsprogramms. Durch diese Gesetzesänderung wurde die Methadonabgabe an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und dadurch besser reglementiert.
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