ikr: 75 Asylgesuche im Jahr 2011
Vaduz (ots/ikr) -
75 Personen haben im vergangenen Jahr in Liechtenstein um Asyl angesucht. Dies ergibt einen Durchschnitt von 6,25 Gesuchen pro Monat und bedeutet einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 33,6 Prozent. Damals suchten 113 Personen in Liechtenstein um Asyl an.
Die meisten Gesuche wurden im vergangenen Jahr im August mit 19 Anträgen gestellt. Am ruhigsten verliefen die Monate Juli und Dezember mit je einem Gesuch. Der grösste Teil der Anträge wurde von Staatsangehörigen des Kosovo gestellt (20), gefolgt Personen aus Russland (14) und von serbischen Staatsangehörigen (11). Weitere Gesuche brachten Bürger Afghanistans (3), Algeriens (1), Armeniens (1), Aserbaidschans (1), von Benin (1), Bosnien-Herzegowina (1), China (1), Georgien (2), Iran (4), Kirgisistan (3), Nigeria (3), Polen (1), Turkmenistan (2), der Ukraine (1) und Ungarn (1) ein. Hinzu kommen zwei Gesuche von Staatenlosen und zwei neugeborene Kinder von Asylsuchenden.
Diesen 75 Gesuchen stehen im gleichen Zeitraum 71 Abgänge aus dem Asylverfahren gegenüber. Zwei Personen wurde im Jahr 2011 Asyl gewährt - je einer Person aus China und einer aus Somalia. 14 Personen haben ihr Gesuch zurückgezogen, 26 sind untergetaucht, 17 konnten aufgrund der Rückübernahmeabkommen mit der Schweiz (14) und Österreich (3) in den für das Asylgesuch zuständigen Staat überstellt werden. Drei Personen reisten kontrolliert, also mit gültigen Reisepapieren, aus Liechtenstein aus. Neun Personen wurden dem Flughafen Zürich-Kloten zugeführt, von wo sie in ihre Heimatländer fliegen konnten.
Insgesamt befanden sich Ende Dezember 48 Asylsuchende in Liechtenstein, von denen 18 über eine rechtskräftige vorläufige Aufnahme (Bewilligung F) verfügen. Darunter auch zwölf Asylsuchende Somalischer bzw. Eritreischer Nationalität, die im Herbst 2009 zusammen mit rund 230 weiteren Asylsuchenden aus Ostafrika nach Liechtenstein gekommen sind und von denen sich derzeit 28 noch im Land befinden.
In einem - auf die Gesuchszahlen bezogen - ruhigen Jahr hat sich mit dem Beitritt zu Schengen/Dublin am 19. Dezember 2011 dennoch eine wesentliche Neuerung für das Liechtensteiner Asylwesen ergeben. Bereits wenige Tage nach dem Beitritt hat das Eurodac-System, mit dessen Hilfe die Fingerabdrücke von Asylsuchenden in den anderen 25 Mitgliedsstaaten abgeglichen werden, seine Bewährungsprobe bestanden. Einem Gesuchsteller konnten seine bisherigen Aufenthaltsorte in Europa nachgewiesen werden. In der Folge wurde ein Übernahmeersuchen an denjenigen Staat gestellt, in welchem er als erstes registriert worden ist und der somit für das Asylverfahren des Gesuchstellers zuständig ist.
Kontakt:
Ausländer und Passamt
Heribert Beck , Leiter Abteilung Asyl
T +423 236 61 54