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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Wertpapierprospektgesetz (WPPG),des Offenlegungsgesetzes (OffG) und des Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24.01.2012 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Wertpapierprospektgesetzes und des Offenlegungsgesetzes zuhanden des Landtags verabschiedet.

Die Gesetzesvorlage dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 2010/73/EU zur Abänderung der Prospektrichtlinie 2003/71/EG betreffend den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel zu veröffentlichen ist, welche in Liechtenstein bereits 2007 im WPPG umgesetzt wurde. Die Richtlinie sieht auch die Abänderung der Transparenzrichtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Mark zugelassen sind vor, welche in Liechtenstein seit 2008 im Offenlegungsgesetz umgesetzt wurde.

Die Richtlinie strebt eine verbesserte Rechtsanwendung sowie Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei Emittenten und Finanzintermediären an und dient der Verbesserung des Anlegerschutzes und der Gewährleistung ausreichender und angemessener Informationen auch im Hinblick auf die Bedürfnisse von Kleinanlegern. Insbesondere wird das Format und der Inhalt der Prospektzusammenfassung (Schlüsselinformationen) verbessert, die Angabepflichten für Wertpapieremissionen von kleinen Unternehmen oder kleinen Kreditinstituten gelockert und es wird der Begriff des qualifizierten Anlegers demjenigen der auch im VVG und im BankG entsprechend der europäischen Richtlinie 2004/39/EG über Märkte für Finanzinstrumente angeglichen. Es soll damit eine Effizienzsteigerung bei Wertpapieremissionen erreicht und Kleinanlegern eine leichte Analyse der Prospekte und Risiken von Wertpapieren im Vorfeld ihrer Anlageentscheidung ermöglicht werden.

Liechtenstein kommt mit den Gesetzesvorlagen seiner Umsetzungspflicht nach und schafft damit auch in Liechtenstein verbesserte Rahmenbedingungen.

Kontakt:

Stabsstelle für Internationale Finanzplatzagenden
Katja Gey, Leiterin
T +423 236 60 55

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