ikr: Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat die Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beschlossen und unterbreitet dem Landtag den entsprechenden Bericht und Antrag.
Das Römer Statut ist die rechtliche Grundlage für den ständigen Internationalen Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag. Das Statut überträgt dem Gerichtshof die Zuständigkeit zur Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen sowie Verbrechen der Aggression. Der Gerichtshof konnte seine Gerichtsbarkeit über das Verbrechen der Aggression bisher aber nicht aktiv ausüben, da das Römer Statut noch keine Definition des Verbrechens sowie der Bedingungen der Ausübung der Gerichtsbarkeit enthielt. Zum Verbrechen der Aggression konnte an der ersten Überprüfungskonferenz des Römer Statuts im Juni 2010 in Kampala (Uganda) unter liechtensteinischem Vorsitz eine historische Kompromisslösung gefunden werden. Jahrelange Verhandlungen, die ab 2003 von Botschafter Christian Wenaweser geleitet wurden, gingen dieser politischen Einigung voraus.
Gemäss der Kompromisslösung von Kampala kann die Führungsriege eines Staates für das Auslösen von bewaffneter Gewalt gegen die Souveränität, territoriale Integrität oder politische Unabhängigkeit eines anderen Staates vor dem Gerichtshof zur Verantwortung gezogen werden, sofern die Gewaltanwendung die Charta der Vereinten Nationen offenkundig verletzt, und sofern diverse prozedurale Voraussetzungen gegeben sind. Eine weitere Änderung betrifft die Verwendung bestimmter Waffengattungen, deren Einsatz in internationalen Konflikten Kriegsverbrechen darstellen können, und nun auch in nicht-internationalen Konflikten unter Strafe gestellt werden.
Die rasche Ratifikation der Änderungen des Römer Statuts durch Liechtenstein hat eine wichtige Signalwirkung für das Verständnis und die Akzeptanz des in Kampala beschlossenen Kompromisses. Gleichzeitig bekräftigt die rasche Ratifikation das erfolgreiche Wirken der Aussenpolitik Liechtensteins und stellt eine logische Fortsetzung des liechtensteinischen Engagements im Bereich des Völkerrechts und der Förderung der Rechtsstaatlichkeit auf internationaler Ebene dar.
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