ikr: Abänderung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2012 die Abänderung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung genehmigt. Die Verordnung bestimmt, welche beruflichen Voraussetzungen die Planungs- und Baustellenkoordinatoren erfüllen müssen.
Am 29. Mai 2008 hatte der Landtag das Bauwesen-Berufe-Gesetz (BWBG, Gesetz über die Architekten und andere qualifizierte Berufe im Bereich Bauwesen) beschlossen. Die einzelnen Berufsgruppen wurden im BWBG neu geregelt, weshalb die Anpassung der Bauarbeitenkoordinationsverordnung erforderlich wurde.
Kontakt:
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09