ikr: Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Februar 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zu Handen des Landtags verabschiedet.
Hauptbestandteil der Vorlage ist die geplante Änderung des Finanzierungssystems der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Im Zuge des Projekts zur Sanierung des Staatshaushalts hat der Landtag der Regierung im Juni 2010 aufgetragen, im Bereich der OKP 23 Mio. Franken einzusparen. Die Regierung hat das Reduktionsziel im März 2011 auf 15.3 Mio. Franken nach unten korrigiert. Die Differenz von 7.7 Mio. Franken soll einerseits dazu verwendet werden, das Prämienverbilligungssystem breiter auszugestalten und somit einkommensschwache Versicherte vor Härtefällen zu schützen sowie anderseits eine Prämiennullrunde im Jahr 2014 zu gewährleisten. Damit kommt die Regierung dem Auftrag des Landtags nach, eine sozialverträgliche Reduktion des Staatsbeitrags an die OKP auszuarbeiten. Die fehlenden Mittel sollen durch die Erhöhung der Kostenbeteiligung auf 1'500 Franken (zuzüglich 20% Selbstbehalt bis max. 500 Franken) generiert werden. Um die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken, hat die Regierung sich für die Erhöhung der Kostenbeteiligung als leistungsabhängige Grösse entschieden anstatt die fehlenden Mittel auf die leistungsunabhängige Prämie aufzuschlagen.
Neben der Änderung des Finanzierungssystems wurden Optimierungen im Bereich des Krankengelds vorgenommen sowie die Zusatzversicherung "freie Arztwahl" in die OKP integriert und somit in den Anwendungsbereich der Kostenbeteiligung inkludiert.
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