ikr: Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 6. März 2012 die Stellungnahme an den Landtag zur Änderung des Steuergesetzes verabschiedet. In seiner Sitzung vom 25. November 2011 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Steuergesetzes begrüsst und hat dabei lediglich Fragen zum Anwendungsbereich des Abzuges für Einkünfte aus Immaterialgüterrechten (IP-Box-Regelung) sowie zur Abzugsfähigkeit von Spenden an juristische Personen mit ideeller Zwecksetzung aufgeworfen.
Die Regierung führte nach der ersten Lesung eine Vernehmlassung bei den Verbänden bezüglich den Anwendungsbereich der IP-Box-Regelung durch. Aufgrund der Vernehmlassung sowie der Diskussion im Landtag schlägt die Regierung eine Ausweitung des Anwendungsbereiches um Software sowie medizinische, technische und naturwissenschaftliche Datenbanken vor.
Betreffend die Abzugsfähigkeit von Spenden spricht sich die Regierung dafür aus, dass nur Spenden an gemeinnützige Institution nicht jedoch an ideelle Vereine vom steuerpflichtigen Erwerb in Abzug gebracht werden können.
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Steuerverwaltung
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