ikr: Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. März 2012 mehrere Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen verschiedener Branchen genehmigt.
Die Verordnungen betreffen das Metallgewerbe, das Autogewerbe, das Baumeister- und Pflästerergewerbe, das Elektrogewerbe, das Gärtner- und Floristengewerbe, das Gipsergewerbe, das Haustechnik- und Spenglergewerbe, das Malergewerbe, das Ofenbauer- und Plattenlegergewerbe, das Schreinergewerbe, das Gebäudereinigungs- und Hauswartdienstegewerbe sowie das Informatikgewerbe.
Ausserdem wurde der Entwurf der Verordnung über die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Detailhandelsgewerbe in die Vernehmlassung geschickt.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Ina Lueger, Mitarbeiterin der Regierung
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