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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. März 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung genehmigt und zu Handen des Landtags verabschiedet.

Die Abänderung betrifft Artikel 79, Absatz 2 des Gesetzes über die obligatorische Unfallversicherung, welcher infolge einer unplanmässigen Auslassung und einer damit verbundenen unklaren Formulierung präzisiert werden muss. Da es sich bei der Gesetzesänderung um eine sachlogische, unstrittige Präzisierung eines bestehenden Artikels handelt, soll die Vorlage in erster, zweiter und dritter Lesung behandelt. Das Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung war mit dem Landesgesetzblatt 2011, Nr. 247 am 19. Mai 2011 abgeändert worden. Grund für die Revision war insbesondere die Aufhebung des Landesbeitrages an die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) gewesen, die im Rahmen der Sanierung des Staatshaushaltes erfolgt war.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28

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