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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag zum Verkehrsdienstebericht 2012 genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung am 30. April 2012 den Bericht und Antrag zum Verkehrsdienstebericht 2012 genehmigt und legt damit dem Landtag einen Finanzbeschluss über die Gewährung eines Landesbeitrages an die Aufwendungen des Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil vor. Grundlage ist die im Mobilitätskonzept "Mobiles Liechtenstein 2015" aufgezeigte und mit Revision des Personenbeförderungsgesetzes per 1. Januar 2010 sowie der Schaffung des Gesetzes über den "Verkehrsbetrieb LIECHTENSTEINmobil" per 1. Januar 2012 vollzogene Neuordnung der Organisation und Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs.

Grundangebot auf hohem Niveau

Mit der Festlegung des Leistungsumfangs im Grundangebot sowie des erwarteten Eigenfinanzierungsgrades ergeben sich die ungedeckten Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs in Liechtenstein. Das Grundangebot umfasst neben dem Linienbus ("Liechtenstein Bus") und Regionalzug ("Liechtenstein Takt") weitere Verkehrsdienste, wie den Nachtbus, Skibus und die grenzüberschreitende "Linie 70". Für das Jahr 2013 soll der bestehende Leistungsumfang im Grundangebot auf hohem Niveau erhalten bleiben. Der Landesbeitrag soll für das Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr um rund CHF 250'000 auf neu CHF 15'753'000 gesenkt werden.

Qualität des derzeitigen Liniennetzes bleibt erhalten

Die Entwicklung des Angebots im öffentlichen Personennahverkehr erfolgt mittelfristig im Kontext der regionalen Bahnangebote. Mit Einführung der S-Bahn St. Gallen wird ab Dezember 2013 das Bahnangebot in Buchs SG deutlich aufgewertet. Die S-Bahn FLACH soll ab 2015 Feldkirch mit Buchs SG verbinden und damit ein integriertes regionales Bahnnetz herstellen. Das Angebot des "Liechtenstein Bus" muss aufgrund dieser veränderten Anforderungen angepasst werden, wobei die Qualität des derzeitigen Liniennetzes erhalten bleiben soll.

Gewährleistung der Fahrplanstabilität

Im Hinblick auf diese geänderten Rahmenbedingungen einerseits sowie zur Attraktivitätssteigerung von Haltestellen und zur Gewährleistung der Fahrplanstabilität der Linienbusse andererseits, ergeben sich konkrete Anforderungen an die Infrastruktur. Massgeblich bezieht sich dies auf die Erschliessung der zukünftigen S-Bahn Haltestellen im Inland, die Busbevorzugung auf stauanfälligen Strassenabschnitten sowie die behindertengerechte Ausgestaltung von Haltestellen.

Kontakt:

Ressort Verkehr
Norman Hoop
T +423 236 63 03

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