ikr: Gesamtarbeitsvertrag für das Detailhandelsgewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. April 2012 die Verordnung über die Allgemein-verbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrages für das Detailhandelsgewerbe genehmigt.
Allgemeinverbindlicherklärung bis 31. Dezember 2013
Die Verordnung erklärt die Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages sowie die Lohn- und Protokollvereinbarung für allgemeinverbindlich. Nicht allgemeinverbindlich zu erklärende Bestimmungen werden gemäss der bisherigen Praxis mit Auslassungszeichen gekennzeichnet. Die Allgemeinverbindlicherklärung soll am Tage der Kundmachung in Kraft treten und bis 31. Dezember 2013 gelten. Für die für das Jahr 2013 neu auszuhandelnde Lohn- und Protokollvereinbarung wird eine entsprechende Änderung der Verordnung erfolgen müssen.
Kontakt:
Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 60 09