ikr: Prämienverbilligung in der Krankenversicherung
Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2011
Vaduz (ots/ikr) -
Das System der Prämienverbilligung wurde im Jahr 2000 in Liechtenstein eingeführt. Es schafft ein sozialpolitisches Korrektiv zur einkommensunabhängigen Pro-Kopf-Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.
Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Gesundheit die Durchführung der Prämienverbilligung zu.
Im Jahr 2011 gingen insgesamt 4'918 Anträge (Vorjahr 5'115; - 3.9%) von Versicherten beim Amt für Gesundheit ein, was etwa 16.6 % der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht. Insgesamt konnte 4'288 Anträge (87.2 %, Vorjahr 87.4 %) stattgegeben werden. 630 Anträge (12.8 %, Vorjahr 12.6 %;) mussten abgelehnt werden, wobei dies in 97.9 % der Fälle auf die Überschreitung der Erwerbsgrenzen zurückzuführen war.
Die für das Jahr 2011 ausgerichteten Leistungen des Landes für die Prämienverbilligung betrugen CHF 6'304'355.75. (Vorjahr CHF 5'924'392.85; + 6.4 %).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 2011 im Durchschnitt pro Bezüger CHF 1'470.25 (CHF 122.50 / Monat) an Subventionen nach KVG ausgerichtet wurden. Dies ist im Vergleich zum Vorjahr CHF 145.50 mehr Prämienverbilligung pro Bezüger. Die höhere Subvention erklärt sich aufgrund der Erhöhung der Prämie in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und dass weniger Bezüger in die Altersgruppe von 17 und 25 sowie von 26 und 65 Jahren fielen, die eine Prämienverbilligung erhalten haben.
Der Abschlussbericht für das Jahr 2011 kann beim Amt für Gesundheit oder als Download unter: www.ag.llv.li (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bezogen werden.
Kontakt:
Amt für Gesundheit
Cornelia Konrad
T +423 236 73 43