ikr: Bericht und Antrag zur Abänderung des Gemeindegesetzes, des Volksrechtegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 29. Mai den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Gemeindegesetzes, des Volksrechtegesetzes und weiterer Gesetze verabschiedet.
In der gegenständlichen Vorlage wurden zahlreich gewonnene Erfahrungen in der Praxis der letzten Jahre, insbesondere in Bezug auf die Einführung des allgemeinen Briefwahlrechts umgesetzt. Des Weiteren soll ein flexiblerer Handlungsspielraum für die gesetzesanwendenden Gemeinden geschaffen werden.
Schwerpunktmässig werden insbesondere folgende Anpassungen vorgenommen:
Das Gemeindegesetz wird dahingehend angepasst, dass künftig die Initiative nicht mehr zum Widerruf bereits rechtskräftiger Verwaltungsakte verwendet werden kann. Des Weiteren wird die Wahl des Gemeinderates und der Gemeindevorsteher neu auf März und der Amtsantritt auf den 1. Mai des Wahljahres festgelegt. Somit wird die Problematik eines schon am Wahlsonntag umgehenden Amtsantrittes entschärft.
Die wichtigste Änderung im Volksrechtegesetz betrifft die Reduzierung der Öffnungszeiten der Wahllokale von bisher Sonn- und Feiertagen, auf nunmehr Sonntage. Des Weiteren fällt der Freitag als Wahltag weg, dies aufgrund der lediglich minimalen Nutzung, welche in keinem Verhältnis zu den personellen und organisatorischen Aufwendungen steht.
Schliesslich werden die notwendigen gesetzlichen Schritte in Bezug auf die bestehende Verfassungswidrigkeit von Art. 2 Bst. b VRG vorgenommen.
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