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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Verordnung über die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 26. Juni die Verordnung über die Abänderung der Waffenverordnung genehmigt.

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes wurde das Waffengesetz revidiert. Im Rahmen dieser Gesetzesänderung sind auch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Waffenverordnung anzupassen.

Die Änderungen in der Waffenverordnung betreffen insbesondere Präzisierungen der Waffenkennzeichnung, Kennzeichnung der Verpackungseinheiten von Munition sowie Ausweitung der Buchführungspflichten für Waffenhändler. Zudem werden - aufgrund der Neuregelung des Waffenerwerbs von Todes wegen im Waffengesetz selbst - einige Ausführungsbestimmungen in der Waffenverordnung obsolet. Daneben werden aufgrund von Feststellungen in der Praxis zum einen Änderungen im Zusammenhang mit den bei Gesuchen einzureichenden Unterlagen vorgenommen, zum anderen wird eine Anregung der in Liechtenstein tätigen Waffenhändler bzgl. der Voraussetzungen der für die Gewerbeausübung benutzten Geschäftsräume umgesetzt.

Kontakt:

Landespolizei
Bruno Gstöhl
T +423 236 78 39

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