ikr: 15 Asylverfahren werden wieder aufgenommen
Vaduz (ots/ikr) -
15 Asylsuchende aus Ostafrika, die im Herbst 2009 nach Liechtenstein gekommen waren, sind im Lauf des vergangenen halben Jahres als Flüchtlinge anerkannt worden. Inzwischen hat sich allerdings herausgestellt, dass es Widersprüche zwischen den in den Asylverfahren gemachten Angaben und neu gewonnenen Erkenntnissen des Ausländer- und Passamtes gibt.
Aufenthalt in einem anderen Staat
Diese neuen Erkenntnisse haben sich ergeben, als das Ausländer- und Passamt die im damals noch geltenden Flüchtlingsgesetz wie auch im neuen Asylgesetz vorgeschriebene Löschung der Fingerabdrücke aus der Eurodac-Datenbank vorgenommen hat. Das Ergebnis hat gezeigt, dass alle 15 mittlerweile anerkannten Flüchtlinge sich vor ihrer Einreise nach Liechtenstein während eines Zeitraums zwischen einigen Monaten und bis zu drei Jahren in einem sicheren europäischen Staat aufgehalten haben müssen und dort ein Asylgesuch gestellt hatten. In einigen Fällen legen die neuen Erkenntnisse ausserdem den Schluss nahe, dass sich die Asylsuchenden zum Zeitpunkt der vorgebrachten Fluchtgründe nicht in ihren Heimatstaaten aufgehalten haben können.
Aufenthaltsstatus kann sich ändern
Die Regierung ist gesetzlich verpflichtet, diese Widersprüchen zu überprüfen und hat deshalb - gestützt auf das Ergebnis der Löschung der Eurodac-Einträge - das Ausländer- und Passamt in ihrer Sitzung vom 26. Juni beauftragt, in allen 15 Fällen das Verfahren wieder aufzunehmen.
Die betroffenen Personen werden nun zu den neuen Erkenntnissen befragt und erhalten die Gelegenheit, die Widersprüche aufzuklären. Sollte das Verfahren für die derzeit als Flüchtlinge Anerkannten negativ verlaufen, könnte sich ihr Aufenthaltsstatus in Liechtenstein ändern. Je nach Ausgang des individuellen Verfahrens ist es möglich, dass sie künftig den Status eines vorläufig Aufgenommen oder eines vorläufig aufgenommenen Flüchtlings erhalten. Dennoch werden die betroffenen Personen vermutlich in Liechtenstein bleiben können, da eine Wegweisung in ihre Heimatstaaten wahrscheinlich nach Abschluss der Verfahren nach wie vor nicht zumutbar ist und die Fristen für eine Überstellung in den ursprünglich für das Asylverfahren zuständigen Staat längst abgelaufen sind.
Kontakt:
Ausländer und Passamt
Heribert Beck, Leiter Abteilung Asyl
T +423 236 61 54