ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige
Vaduz (ots/ikr) -
Jährlich werden beim Ausländer- und Passamt zwei Auslosungen unter Aufsicht eines Landrichters durchgeführt, bei denen insgesamt 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme an EWR-Staatsangehörige in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2012 fand bereits im Frühjahr statt, die Vorauslosung des zweiten Verfahrens wird am 14. September 2012 stattfinden. Bewerbungen können vom 1. August 2012 bis spätestens 31. August 2012 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.
Für das Jahr 2012 wurden pro Auslosung folgende Quoten festgelegt: 14 Aufenthaltsbewilligungen werden an Erwerbstätige (unselbständige und selbständige) erteilt und 4 Aufenthaltsbewilligungen an Nicht-Erwerbstätige (Personen, die weder im Inland noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgehen).
Im Rahmen der Vorauslosung werden 28 erwerbstätige und 8 nicht-erwerbstätige Personen ermittelt, welche alle Voraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars und rechtzeitige Gebühreneinzahlung. Die gezogenen Personen haben die Möglichkeit, an der anschliessenden Schlussauslosung teilzunehmen.
Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.
Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren finden Sie auf der Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li
Kontakt:
Ausländer und Passamt
Alex Biedermann, Leiter Abteilung Bewilligungen
T +423 236 61 45