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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2012 den Bericht und Antrag bezüglich einer Abänderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) zu Handen des Landtags verabschiedet. Die Abänderung betrifft die Rahmenbedingungen des Elternurlaubs, welche der entsprechenden EU-Richtlinie angepasst werden sollen. Ziel der Richtlinie ist es, die europäischen Mindestbestimmungen für den Elternurlaub zu verbessern, um so eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Ausserdem soll die Chancengleichheit von Männern und Frauen erhöht werden.

Die wesentlichste Neuerung in der Richtlinie ist die Erhöhung des Elternurlaubs von mindestens drei auf mindestens vier Monate. Der Elternurlaub steht jedem Elternteil separat zu, kann aber nicht auf den jeweils anderen übertragen werden. Eine Vergütung für den Elternurlaub ist nach wie vor nicht vorgeschrieben. Die Richtlinie sieht jedoch neu vor, dass bei einer Rückkehr aus dem Elternurlaub eine Änderung der Arbeitszeiten für eine bestimmte Dauer beantragt werden kann. Arbeitnehmer, die den Elternurlaub beantragen, sind weiters vor Kündigung und Benachteiligungen jeglicher Art geschützt.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Ina Lueger
T +423 236 60 17

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