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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Revision des Mediengesetzes

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. April 2012 den Bericht und Antrag betreffend die Revision des Mediengesetzes und des Gesetzes über den liechtensteinischen Rundfunk zu Handen des Landtages verabschiedet. Damit wird eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.

Grundprinzipien bleiben bestehen

Die einstige europäische "Fernsehrichtlinie" umfasst neu den gesamten Bereich der audiovisuellen Mediendienste und wurde dementsprechend umbenannt. Die Grundprinzipien der alten Richtlinie, insbesondere das Herkunftslandprinzip und die gemeinsamen Mindeststandards bleiben bestehen. Inhaltlich und systematisch wurden jedoch nahezu alle Bestimmungen angepasst.

Freiheit des Anbietens

Inhaltlich betrifft die Revision unter anderem folgende Schwerpunkte: Freiheit des Anbietens und des Empfangs audiovisueller Medien, Inhaltsvorschriften, Kinder- und Jugendschutz sowie Vorschriften für diverse Marketingaktivitäten.

Auf dem neuesten Stand

Neben den Änderungen im Bereich der EWR-Rechtsvorschriften wurden in der gegenständlichen Medienrechtsrevision auch die für Liechtenstein relevanten Änderungen im Bereich der Rezeptionsvorlagen selektiv nachvollzogen. Damit wurde das Medienrecht in jeder Hinsicht auf den neuesten Stand gebracht.

Kontakt:

Markus Kaufmann, Persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 00 09

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