ikr: Senkung der Gesundheitskosten im Bereich der Medikamente
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 16. August 2012 die Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) verabschiedet. Die Verordnungsänderung führt durch die Stärkung von Co-Marketing-Präparaten zu einer Senkung der Gesundheitskosten.
Co-Marketing-Präparate sind Medikamente, welche identisch mit dem Basispräparat ("Originalpräparat") sind und sich von diesen nur durch Namen und Verpackung unterscheiden. Co-Marketing-Präparate sind keine Generika, sie wirken absolut identisch wie die Originalpräparate, da es sich um dasselbe Medikament handelt.
Das jeweilige Co-Marketing-Präparat ist in aller Regel günstiger als das Originalpräparat und wird vom selben Hersteller oder einer Tochterfirma vertrieben. Durch die Umstellung auf Co-Marketing-Präparate können die Gesundheitskosten deutlich gesenkt werden. Eine komplette Umstellung ist aus administrativen Gründen nicht vorgesehen, zumal das Einsparpotential häufig äusserst gering ausfällt. Die Regierung hat als Anhang zur KVV eine Liste erstellt, welche aktuell acht Präparate enthält, welche entweder teuer sind oder sehr häufig verschrieben werden. Bei diesen Präparaten vergütet die Krankenversicherung ab 1. Dezember 2012 nur noch die Kosten des korrespondierenden Co-Marketing-Präparats. Die Versicherten können weiterhin das bekannte Originalpräparat verlangen, die Preisdifferenz ist dann jedoch von den Versicherten zu leisten.
Für die Versicherten entstehen durch die Umstellung keinerlei Nachteile, lediglich die Umstellung auf eine andere Verpackung und einen anderen Namen. Die Versicherten werden finanziell entlastet, da die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) aufgrund der niedrigeren Preise geringer ausfällt. Die Einsparungen werden durch die Leistungserbringer getragen, da bei den günstigeren Co-Marketing-Präparaten die Margen tiefer sind als bei den Originalpräparaten.
Die Liste, welche auf der Homepage des Amtes für Gesundheit (www.ag.llv.li) verfügbar ist, wird in regelmässigen Abständen evaluiert und angepasst. Die liechtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss und werden in der Anlaufphase für die notwendige Information der Versicherten sorgen.
Kontakt:
Ressort Gesundheit
Stefan Rüdisser
T +423 236 63 28