ikr: Eigner- und Beteiligungsstrategien von der Regierung an Landtag weitergeleitet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. August 2012 beschlossen, dem Landtag insgesamt 19 der bisher erlassenen Eigner- und Beteiligungsstrategien vorzulegen. Der Landtag kann in seiner Septembersitzung somit folgende Eigner- und Beteiligungsstrategien diskutieren und zur Kenntnis nehmen:
- Eignerstrategie für die Agentur für internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA)
- Eignerstrategie für die AHV-IV-FAK-Anstalten
- Beteiligungsstrategie für die Liechtensteinische Alters- und Krankenhilfe (LAK)
- Eignerstrategie für den Liechtensteinischen Entwicklungsdienst (LED)
- Eignerstrategie für die Erwachsenenbildung Liechtenstein
- Eignerstrategie für die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA)
- Eignerstrategie für die Liechtensteinische Gasversorgung (LGV)
- Eignerstrategie für die Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW)
- Eignerstrategie für die Kulturstiftung Liechtenstein
- Eignerstrategie für das Kunstmuseum Liechtenstein
- Eignerstrategie für die Liechtensteinische Kunstschule
- Beteiligungsstrategie für die Liechtensteinische Landesbank AG
- Eignerstrategie für die Liechtensteinische Landesbibliothek
- Eignerstrategie für das Liechtensteinische Landesmuseum
- Eignerstrategie für die Liechtensteinische Musikschule
- Beteiligungsstrategie für die Liechtensteinische Post AG
- Eignerstrategie für den Liechtensteinischen Rundfunk (LRF)
- Eignerstrategie für die Universität Liechtenstein
- Eignerstrategie für die Verkehrsbetriebe LIECHTENSTEINmobil
Die Eignerstrategien für Liechtenstein Marketing sowie für die Telecom Liechtenstein wurden von der Regierung noch nicht erlassen und können dem Landtag somit noch nicht zur Kenntnis gebracht werden. Für das Liechtensteinische Landesspital besteht hingegen bereits eine Eignerstrategie, welche jedoch aufgrund der aktuellen Debatte über die zukünftige Ausrichtung des Landesspitals möglicherweise Anpassungen erfahren wird und dem Landtag deshalb zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden soll.
Die Vorlage dieser 19 Eigner- und Beteiligungsstrategien folgt einer vom Landtag im Frühjahr dieses Jahres beschlossenen Gesetzesänderung, nach der die von der Regierung beschlossenen Eigner- und Beteiligungsstrategien für öffentliche Unternehmen dem Landtag zur Kenntnisnahme zu unterbreiten sind. "Mit der Gesetzesänderung wurde gleichzeitig die Möglichkeit geschaffen, der Regierung verbindliche Aufträge zur Festlegung oder Änderung von Eigner- oder Beteiligungsstrategien zu erteilen, womit der Landtag im Einzelfall gezielt und verbindlich Einfluss auf die Entwicklung eines öffentlichen Unternehmens nehmen kann", erklärt Regierungschef Klaus Tschütscher. Die Festlegung von Eigner- und Beteiligungsstrategien bleibt somit im Verantwortungsbereich der Regierung, während dem Landtag über sein Verwaltungskontrollrecht die Möglichkeit einer transparenten Mitwirkung eingeräumt wird. Aus Sicht der Regierung ist damit gewährleistet, dass sie ihre verfassungsrechtliche Aufgabe der Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen erfüllen kann. Die Regierung sieht in den Eigner- und Beteiligungsstrategien das wohl wichtigste Instrument der Exekutive, um diese Aufgabe gezielt und effizient wahrzunehmen.
Die Eigner- und Beteiligungsstrategien der öffentlichen Unternehmen sind öffentlich zugänglich und auf den Internetseiten der Unternehmungen aufgeschaltet.
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